Der Landkreis Vechta weist darauf hin, dass ab sofort eine Notbetreuung für Kinder vom medizinischen Personal, das in Krankenhäusern beschäftigt ist, vorzuhalten ist.

Dieser Anspruch auf Notbetreuung ist unabhängig davon, ob der andere Elternteil in den sog. kritischen Infrastrukturen tätig ist oder nicht.

Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber (Krankenhaus) eines Elternteils vorgelegt, ist eine Notbetreuung zu organisieren.

Falls Sie diese Notbetreuung brauchen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (buero@gs-luesche.de) bei uns.